
Meldepflichtige Krankheiten
Gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz müssen Eltern im Fall eines Kopflausbefalls ihres Kindes oder bei schweren Infektionen die Schulleitung über diesen Befund informieren.
Hier können Sie den entscheidenden Auszug des Infektionsschutzgesetzes herunterladen.